ist es rechtens, wenn eine Abmeldung durch das Arbeitsamt erfolgt (auf unbestimmte Zeit)? Bin sog. Nichtleistungsempfänger, nur mit Vermittlungsleistung durch das Amt. Es kam zu einem Gutachten des amtlichen psych. Dienstes, welches aussagt, dass eine Vermittlung aufgrund meiner Erkrankung (wird behandelt) derzeit ausgeschlossen ist. Daraufhin wurde ich vom Arbeitsamt abgemeldet. Ich solle mich wieder melden, wenn ich gänzlich gesund und somit wieder vermittelbar sei.
Auch wurde mir bisher immer bestätigt (vom selben SB), dass ich weiterhin suchend gemeldet bleiben kann den wegen Anrechnungszeiten zur Rentenanwartschaft. Beim letzten Termin hieß es, dass ich die letzten JAHRE bei der DRV gar nicht mehr gemeldet worden sei (Unterbrechnung des Meldezeitraumes von > 30 Tagen wg. Weiterbildung). Eine Meldung könne auch für die Zukunft nicht mehr erfolgen wegen eben dieser Unterbrechnung damals. Stimmt das so (ggf §§) ?
Frager
Vollständiger artikel:Erwerbslosenhilfe online